Der EU-Rat hat den vorübergehenden Schutz für ukrainische Flüchtlinge bis 2026 verlängert

Der EU-Rat hat die Verlängerung der vorübergehenden Schutzregelung für alle Kategorien von Ukrainern bis März 2026 gebilligt.

 

Dies ist auf der Website des EU-Rates zu lesen.

«Der Rat hat heute beschlossen, den vorübergehenden Schutz für mehr als 4 Millionen Ukrainer bis zum 4. März 2026 zu verlängern», heißt es in der Erklärung.

Diese Entscheidung wird es Flüchtlingen aus der Ukraine ermöglichen, sich auf legaler Basis im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten der Europäischen Union aufzuhalten.