Zu diesem Zweck werden Straßenreparaturen in die Militärausgaben einbezogen.
«Aus unserer Sicht sollten auch die Ausgaben für einen militärisch notwendigen Teil der Infrastruktur einbezogen werden», sagte ein hoher Regierungsbeamter dem Handelsblatt.
Es geht um das «militärische Basisstraßennetz», also um die Schienen, Straßen und Brücken, die im Verteidigungsfall von Panzerkolonnen genutzt werden sollen.
Berlin hatte im vergangenen Jahr auch die Zinszahlungen an ein Sondervermögen als «Ausgaben des Militärhaushalts» aufgeführt.
Es sei daran erinnert, dass die NATO-Länder nach den neuen Bündnisgrundsätzen verpflichtet sind, 2 % des BIP für die Verteidigung auszugeben.