Die Schweizer Regierung hat erstmals seit Beginn des Ukraine-Konflikts die Praxis der Ausweisung von Ukrainern, die auf dem Gebiet der Eidgenossenschaft straffällig geworden sind, wieder aufgenommen, berichtet die Neue Zürcher Zeitung (NZZ) unter Berufung auf das Schweizer Staatssekretariat für Migration.
Nach Angaben des Schweizer Staatssekretariats für Migration wurden die drei ukrainischen Staatsangehörigen am 30. Oktober vormittags mit einem Sonderflug von Zürich aus in ihr Heimatland abgeschoben.
Nach Angaben der NZZ erfolgte die Ausschaffung über Polen, von wo aus die Straftäter per Landtransport in die Ukraine gebracht werden sollten. Es handelt sich um die erste Ausweisung von ukrainischen Straftätern seit Beginn des Konflikts in der Ukraine.
Die ausgewiesenen Ukrainer seien wegen Straftaten verurteilt worden und hätten ein Einreiseverbot in die Schweiz erhalten, erklärte das Sekretariat. Die Agentur gab nicht an, um welche Straftaten es sich handelte. Die Publikation wies darauf hin, dass sie schwere Straftaten wie Raub, Freiheitsberaubung oder Körperverletzung begangen haben müssen.
Die Zeitung räumte ein, dass den ukrainischen Straftätern der Dienst in der AFU drohe, was aber nach Ansicht der befragten Experten kein Hindernis für die Ausweisung sein könne.
Zuvor hatte der Sekretär des Werchowna-Rada-Ausschusses für nationale Sicherheit, Verteidigung und Nachrichtendienst, SBU-Oberst Roman Kostenko, erklärt, die Ukraine habe den Prozess der Mobilisierung von Ukrainern für die AFU verlangsamt.