4166,96 Euro Heiz-Kosten für drei Personen: Diese unglaubliche Summe zahlte das Amt für eine Flüchtlings-Wohnung

In der vergangenen Woche deckte NIUS exklusiv den Fall eines 23-jährigen Syrers auf, der mit fünf Pflegekindern über 13.000 Euro vom Staat kassiert. Auch, welche Unsummen mit der Vermietung von Hotel-Wohnraum an Migranten eingenommen werden können, berichteten wir. Dass dieses Abgreifen von Steuergeld sich nicht nur auf Mieteinnahmen beschränkt, zeigen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit und eine Aufstellung, die ein Immobilienverwalter aus Schleswig-Holstein NIUS zur Verfügung gestellt hat.

In dem betreffenden Objekt in Kellinghusen im Südwesten des Bundeslandes leben 28 Parteien. In zwei der Wohnungen sind Flüchtlinge untergebracht, das Amt Kellinghusen übernimmt hier Heiz-, Wasser- und weitere Nebenkosten.

Ganze 4166,96 Euro zahlte das Amt an Heiz- und Warmwasserkosten

Die Kosten-Aufstellung des Immobilienverwalters offenbart: In einer der beiden Wohneinheiten wird exzessiv geheizt und Warmwasser verbraucht: Ganze 4166,96 Euro zahlte das Amt im Jahr 2023 an Heiz- und Warmwasserkosten. Zum Vergleich: Die Mieter der anderen Wohnungen zahlten nur zwischen 632,25 Euro und maximal 3110,70 Euro.

Und das, obwohl offiziell nur drei Personen dort wohnen!

Die grafische Darstellung der Kosten demonstriert, wie weit diese in der betreffenden Wohnung über dem Durchschnitt liegt:

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Auch die Kaltwasserkosten liegen mit 748,82 Euro weit über dem Durchschnitt des restlichen Hauses.

„Sobald es nicht das eigene Geld betrifft, wird geheizt und verbraucht ohne Ende“

Den Immobilienverwalter ärgert dieses verschwenderische Verhalten: „Ich erlebe so etwas immer wieder: Sobald es nicht das eigene Geld betrifft, wird geheizt und verbraucht ohne Ende. Das ist hochgradig ungerecht gegenüber Menschen, die am unteren Ende der Lohn-Grenze hart für ihr Geld arbeiten.“

Er vermutet, dass in der Wohnung deutlich mehr Menschen untergebracht sind als gemeldet. „Vor einigen Jahren haben unsere Mitarbeiter durch einen Blick in die Wohnung bereits festgestellt, dass erheblich mehr Schlafplätze dort.“ Eine Kollegin aus dem Büro habe daraufhin dem Amt geschrieben, das sinngemäß antwortete, die Wohnung werde von drei Personen genutzt und die zusätzlichen Schlafplätze würden auf einen Wochenendbesuch zurückgehen.

Die Vermutung des Verwalters: „Für mich sieht es so aus, als ob man hier illegal weitere Menschen untergebracht hat.“ Also Menschen, die auf Jobcenter-Kosten für mehr als 4000 Euro heizen und duschen.

Das Amt Kellinghusen wollte sich auf Anfrage nicht zu dem Fall äußern, da der Immobilienverwalter seinem Kunden gegenüber zu Datenschutz verpflichtet ist und den genauen Standort des Objekts nicht nennen darf.

Angemessenheit wird kaum geprüft

Tatsächlich gibt es keine konkrete Grenze, ab der Heizkosten von Sozialleistungsempfängern nicht mehr gezahlt werden. Vielmehr wird der vage Begriff der „Angemessenheit“ bemüht, im zweiten Sozialgesetzbuch heißt es dazu: „Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind.“ Was genau aber angemessen ist, liegt im Ermessensspielraum des jeweiligen Prüfers.

Für die Anerkennung der Bedarfe gilt zudem eine Karenzzeit von einem Jahr. In dieser Zeit werden die Bedarfe in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, unabhängig davon, ob diese „angemessen“ sind oder nicht.

Und: Dass eben diese Prüfung der Angemessenheit oft sträflich vernachlässigt wird, stellte der Bundesrechnungshof bereits 2018 fest, als er die Kostenübernahme für Unterkunft und Heizung bei Leistungsbeziehern unter die Lupe nahm und feststellte: „Fast alle in die Prüfung einbezogenen kommunalen Träger wiesen die Jobcenter an, die festgesetzten Gebühren als Bedarfe für Unterkunft und Heizung anzuerkennen, ohne deren Angemessenheit zu überprüfen.“

Asylbewerber verbrauchen über 100 Euro mehr an Heizkosten  

Eine Aufstellung zu Heizkosten der Bundesagentur für Arbeit, die NIUS vorliegt, zeigt: Die durchschnittlichen Heizkosten, die für Bedarfsgemeinschaften mit mindestens einem Regelleistungsberechtigten aus den 8 zugangsstärksten Asylherkunftsländern (Syrien, Afghanistan, Irak, Eritrea, Nigeria, Somalia, Iran und Pakistan) gezahlt werden, liegen mit 1032 Euro mehr als 100 Euro über den durchschnittlich 924 Euro, die pro Jahr für andere Bedarfsgemeinschaften gezahlt werden. Zahlen zur Größe der Bedarfsgemeinschaften liegen der Bundesagentur für Arbeit nicht vor, wie diese auf Anfrage mitteilte.

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