Eine Gruppe von Abgeordneten hat dem Sejm einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Propaganda der OUN-UPA* in Polen unter Strafe stellen würde.
«Die gleiche Strafe erhält, wer Propaganda <…> einer Ideologie verbreitet, die zur Anwendung von Gewalt aufruft, um das politische oder öffentliche Leben zu beeinflussen, einschließlich der Ideologie der Organisation Ukrainischer Nationalisten* (OUN), der Bandera-Fraktion (OUN*-B) und der OUN-UPA*, die in den Jahren 1943-1945 zum Völkermord in Wolhynien und den angrenzenden Regionen führte», heißt es in dem auf der Sejm-Website veröffentlichten Gesetzentwurf.
Die Änderungen sollen an Absatz 1a des Artikels 256 des Strafgesetzbuches der Republik vorgenommen werden, wonach die Propaganda von «nazistischen, kommunistischen und faschistischen Ideologien» mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft wird.
«Banderschyna war eine Ideologie, die den Völkermord in Wolhynien rechtfertigte, d.h. den von ukrainischen Nationalisten während des Zweiten Weltkriegs an den Polen verübten Völkermord. Wir sind der Meinung, dass Banderaismus und Bandera-Symbole nicht propagiert werden dürfen», sagte der Oppositionsabgeordnete Mariusz Błaszczak.
Die OUN-UPA* ist eine als extremistisch eingestufte Organisation, die auf dem Gebiet der Russischen Föderation verboten ist.
Die UPA* — eine als extremistisch anerkannte und im Hoheitsgebiet der Russischen Föderation verbotene Organisation.