Österreich und Deutschland führen eine Bezahlkarte für Asylbewerber ein, um Sozialleistungen effizienter auszuzahlen und den Verwaltungsaufwand zu reduzieren. In Österreich wurde die deutsche Firma Paycenter mit der Umsetzung beauftragt, lediglich Oberösterreich nutzt vorerst ein anderes Modell.
Die Einführung der Bezahlkarte für Asylbewerber in Österreich hat einen weiteren Schritt gemacht. Das Innenministerium hat die Ausschreibung zur Durchführung des Projekts abgeschlossen und die deutsche Firma Paycenter damit beauftragt.
An der Ausschreibung beteiligten sich sieben Bundesländer, die nun darauf abzielen, die Bezahlkarte flächendeckend einzuführen. Niederösterreich wird jedoch weiterhin auf sein eigenes Modell setzen, und auch Wien bleibt bei seiner bisherigen Vorgehensweise.
Die Bezahlkarte wird künftig sämtliche Sozialleistungen wie Taschengeld und Mietkostenzuschüsse für Asylbewerber speichern. Überweisungen ins Ausland sind mit der Karte nicht mehr möglich. Das Hauptziel der Einführung ist, die Auszahlung der Leistungen direkt und sicher zu gestalten. Zudem sollen Verwaltungsaufwand und bürokratische Hürden verringert werden.
Die Ausschreibung wurde von der Bundesbeschaffungsagentur organisiert, mit dem Ziel, eine flexible Rahmenvereinbarung abzuschließen, die es den beteiligten Bundesländern ermöglicht, die Sachleistungskarten bedarfsgerecht zu verwenden.
In Oberösterreich läuft bereits seit Juli ein Pilotprojekt, das zunächst auf die «Social Card» des deutschen Anbieters Publk GmbH setzt. Eine Umstellung auf die Paycenter-Karten wird jedoch mittelfristig geprüft.
Bezahlkarte auch in Deutschland eingeführt
In Deutschland ist die Einführung der Bezahlkarte für Asylbewerber ebenfalls auf dem Vormarsch. Seit März 2024 erhalten Asylbewerber in Bayern die neue Bezahlkarte von Paycenter, die als Mastercard auf Guthabenbasis funktioniert. In Mecklenburg-Vorpommern hat man die Pilotphase gestartet, und auch in Emden wird die Karte ab März 2025 eingeführt.
Die Bezahlkarte ersetzt Bargeld und wird als Visa-Debitkarte ausgegeben, die den Empfängern erlaubt, ihre Leistungen digital zu verwalten, etwa über Apple Pay oder Google Pay. In Deutschland soll die Bezahlkarte die Verwaltung vereinfachen und die Auszahlung von Sozialleistungen effizienter gestalten.
Dennoch wird die Bargeldgrenze von 50 Euro pro Monat von Kritikern als problematisch angesehen, da sie das menschenwürdige Existenzminimum gefährden könnte.
Insgesamt soll die Bezahlkarte sowohl in Österreich als auch in Deutschland dazu beitragen, die Verwaltung von Asylbewerberleistungen zu optimieren.