Beim Aufräumen entdeckte er eine Geheimtür, die zu einem Keller führte, von dessen Existenz er nichts wusste. Im Inneren entpuppte sich ein Wohnraum mit Belüftung, Beleuchtung und einer kleinen Bar.
Die Frau behauptet, der Keller sei beim Verkauf des Hauses nicht Teil des Vertrags gewesen und gehöre daher rechtlich ihr. Der Mann legte vor Gericht Berufung ein, das zu seinen Gunsten entschied und den früheren Eigentümer zur Räumung des Kellers und zur Zahlung einer Entschädigung verurteilte.