Vor dem Hintergrund der Enthüllungen aus den USA über die weltweite Beeinflussung von Debatten und der öffentlichen Meinung mithilfe der Agentur USAID nehmen sich die Pläne der EU-Kommission ebenso bizarr wie verzweifelt aus. Unbeirrt hält Brüssel daran fest, in der gesamten EU «Hassverbrechen» strafrechtlich zu verfolgen.
Seit etlichen Jahren gibt es auf EU-Ebene Bestrebungen, sogenannte «Hasskriminalität» EU-weit unter Strafe zu stellen. Dabei geht es um die nur schwer definierbare «Hassrede» und «Hassverbrechen». Nach früheren Versuchen in dieser Richtung und einer Gesetzesinitiative von 2021 sowie damit verbundenen Folgeinitiativen will die EU-Kommission nun einen weiteren Vorstoß auf diesem Gebiet unternehmen.
Neuer Anlauf
Wie das in Brüssel beheimatete und gut vernetzte Online-Portal euractiv vor einigen Tagen berichtet hat, ist ein entsprechendes Vorhaben in eine Liste der Projekte aufgenommen worden, die die EU-Kommission noch in diesem Jahr umgesetzt sehen will. Am kommenden Dienstag wird Ursula von der Leyen, die Präsidentin der EU-Kommission, dieses Arbeitsprogramm dem EU-Parlament in Straßburg vorstellen.
Auf Seite 13 dieses von dem Online-Magazin ‘geleakten’ Dokuments findet sich unter der Nummer 103 das auf das Jahr 2021 zurückgehende Projekt «A more inclusive and protective Europe: extending the list of EU crimes to hate speech and hate crime», welches nun wieder hervorgeholt wurde.
Wie das Online-Nachrichtenportal Apollo News dazu schreibt, hatte die EU-Kommission vor vier Jahren die Gesetzesinitiative zur Bestrafung von «Hassverbrechen» auf den Weg gebracht. Zwar hatte das EU-Parlament dem Vorhaben zugestimmt, doch mangelte es im Rat der EU an der notwendigen Zustimmung. Das Problem der EU-Kommission: Um «Hasskriminalität» als einen Straftatbestand auf EU-Ebene einzuführen, müssten alle Mitgliedsstaaten der EU zustimmen. Zuletzt hatten sich Abgeordnete des EU-Parlaments im November 2023 dafür eingesetzt, die entsprechende Gesetzesinitiative zu erneuern.
EU sieht sich zuständig
Zu den Voraussetzungen für die Festlegung als «EU-Straftatbestand» gehört, dass eine Straftat «grenzüberschreitend» begangen wird. Außerdem müssen solche Straftaten unter die Kategorie der «besonders schweren Kriminalität» fallen, und alle anderen Möglichkeiten der Strafverfolgung auf einzelstaatlicher Ebene müssen ausscheiden, sodass es keine Alternative zur Ahndung der Straftat als die EU-Ebene geben darf. Darunter sollen nun «Hassverbrechen» fallen. Bisher wurden Menschenhandel, Terrorismus und Geldwäsche als EU-Straftatbestände definiert.
«Hasskriminalität» könne nicht nur durch das Internet als Verbreitungsweg, sondern schon durch gewöhnliche Zeitungen zum EU-Straftatbestand erklärt werden, glaubt man in Brüssel.
Bisher ist in der EU nur die Diskriminierung wegen der Hautfarbe, der Religion oder des Geschlechts unter Strafe gestellt. Nach Auffassung der EU-Kommission muss «Hasskriminalität» als Straftatbestand definiert werden, weil «Hass» sich nicht nur gegen Einzelne richten kann, sondern «auch der Gesellschaft insgesamt» schaden würde, wie es bereits im Entwurf von 2021 heißt. Zur Begründung wird dort angeführt:
«Hass untergräbt die Grundfesten unserer Gesellschaft. Er schwächt das gegenseitige Verständnis und die Achtung der Vielfalt, auf denen pluralistische und demokratische Gesellschaften aufbauen.»
Schwammige Begriffe – Gummiparagrafen
Sollte es so weit kommen, dass «Hasskriminalität» in der EU als Straftat anerkannt würde, könnte die EU-Kommission zusammen mit dem EU-Parlament und dem Rat der Europäischen Union ein Gesetzgebungsverfahren auf den Weg bringen, mit dem dann Straftaten wie «Hassrede» rechtlich definiert werden könnten. Im Zuge dieses Verfahrens könnten dann auch Mindestvorgaben für das Strafmaß gemacht werden, das in allen EU-Mitgliedsländern zur Anwendung kommen müsste.
Wie Apollo News schreibt, kennt das EU-Recht derzeit keine Bestimmung für «Hetze» oder «Hasskriminalität». Allerdings komme die EU-Kommission zur Definition des Begriffs «Hetze» auf eine Empfehlung des Europarates von 1997 zurück. Der Begriff «Hasskriminalität» sei in einer Empfehlung der EU-Kommission von 2015 definiert worden. Mit Bezug auf diese beiden Vorläufer sah die EU-Kommission 2021 dann «Hasskriminalität» als gegeben an, wenn der betreffenden Straftat ein Motiv zugrunde liege, das auf Vorurteilen basiere. In dem Entwurf von 2021 heiße es dazu:
«Die Handlung des Täters wird sowohl bei Hetze als auch bei Hasskriminalität durch eine auf Vorurteilen basierende Motivation ausgelöst.»
Begründet werde diese Auffassung damit, dass die Taten auf die «Identität» abzielten oder «Botschaften senden» sollten. Dadurch solle insbesondere den Opfern vermittelt werden, nicht zur Gesellschaft zu gehören. Diese Botschaften richteten sich jedoch nicht nur an das einzelne Opfer, sondern auch an seine Gemeinschaft oder Gruppe.
Frage nach «Motivation» kann missbraucht werden
Aus diesem Grunde komme der Motivation des Täters die entscheidende Bedeutung für den Straftatbestand zu.
Die EU sehe sich durch «Hassverbrechen» gefährdet, denn durch diese würden «die Grundlagen der EU untergraben». Der Artikel führt zudem eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) von 2006 an, in der von der Notwendigkeit die Rede sei,
«in demokratischen Gesellschaften alle Formen der Meinungsäußerung zu bestrafen oder sogar zu verhindern, die Hass auf der Grundlage von Intoleranz verbreiten, dazu anstiften, sie fördern oder rechtfertigen.»
Der EGMR habe weiter ausgeführt, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung nicht vor strafrechtlicher Verfolgung im Falle von «Hetze» schütze. Darüber hinaus habe die EU-Kommission in ihrer Gesetzesinitiative von 2021 auch auf Konzepte wie das der «Schadensleiter» oder der «Hasspyramide» zurückgegriffen: Demnach könne «Hass» nicht nur zu Diskriminierung oder Beleidigung führen, sondern auch zu «vorurteilsmotivierter Gewalt» – wozu die Kommission Vergewaltigung, Mord oder Völkermord zählte. So habe eine Untersuchung angeblich ergeben, dass «hasserfüllte Tweets» zu gesteigerter «Hasskriminalität» in einer Stadt führen würden.