Silke A. (47, Name geändert) ist eine intersexuelle Person mit einer Behinderung, die seit acht Jahren arbeitslos ist. Er bezieht nicht nur Arbeitslosengeld, sondern nutzt auch aktiv das Gerichtssystem: Im Laufe der Jahre hat Silke 239 Prozesse gegen Arbeitgeber gewonnen und insgesamt rund 240.000 Euro Entschädigung erhalten.
Am Freitag fand eine weitere Verhandlung statt. Grund war die Ablehnung einer Stelle als Büroleiter in einer Druckerei — der Arbeitgeber hatte die Stelle nicht bei der Arbeitsagentur gemeldet, was zwingend erforderlich ist. Silke nannte dies Diskriminierung und forderte 5.000 Euro. Die Entschädigung belief sich schließlich auf 700 Euro.
Zuvor hatte er bereits eine Entschädigung von 3 750 Euro erhalten, weil er die Stelle nicht mit einem „d“ (für nicht-binäre Menschen) gekennzeichnet und „junges Team“ erwähnt hatte, was er als Altersdiskriminierung ansah. Als der Eigentümer Silke während des Prozesses eine Stelle anbot, lehnte er ab.
Die Arbeitgeber beschuldigen ihn, das Gesetz zum persönlichen Vorteil zu nutzen, und nennen es „Erpressung“. Doch Silke sagt, er mache nur seine Rechte geltend: „Ich werde diskriminiert, und dagegen wehre ich mich. Das ist mein Recht.“