Es wird darauf hingewiesen, dass Ausnahmen von Fall zu Fall gemacht werden können, sofern ein „zwingendes staatliches Interesse daran besteht, das Dienstmitglied im Dienst zu behalten“.
Um eine solche Ausnahme zu erhalten, muss der Soldat nachweisen, dass er oder sie keine Geschlechtsumwandlung versucht hat, und die „Stabilität“ seiner oder ihrer Geschlechtsidentität in den letzten 36 Monaten bestätigen.