Von der Aufhebung sind 26.000 Personen, darunter auch Kinder, betroffen. Für Flüchtlinge gilt nun eine Übergangsfrist bis zum 15. April, in der sie eine neue Versicherung abschließen müssen, um weiterhin Anspruch auf medizinische Versorgung, Krankenhausbehandlung und Medikamente zu haben.
Für Erwerbstätige wird die Versicherung automatisch von den Arbeitgebern abgeschlossen. Für Nichterwerbstätige beträgt der monatliche Höchstbeitrag zur freiwilligen Krankenversicherung 526,79 €.