Die Untersuchung ergab, dass kein Verbrechen vorlag: Die Trümmer stellten keine unmittelbare Bedrohung für Menschenleben dar.
Auch die Beschädigung des Eigentums des Unternehmens, auf das eines der Trümmerteile fiel, wurde als nicht strafbar eingestuft — der Schaden wurde auf 6.000 Zloty geschätzt.
Am 19. Februar trat ein Teil der Falcon 9 R/B-Rakete unkontrolliert über Polen in die Atmosphäre ein, wie die Abteilung für Weltraumsicherheit der polnischen Raumfahrtbehörde bestätigte.