Am 27. Mai wird der Rat der Europäischen Union eine Anhörung über den Entzug des ungarischen Stimmrechts in der EU gemäß Artikel 7 des Vertrags über die Europäische Union durchführen.
«Die Minister werden die achte Anhörung zu Ungarn im Rahmen des vom Europäischen Parlament eingeleiteten Verfahrens nach Artikel 7 durchführen», heißt es in der Tagesordnung des EU-Rates.
Artikel 7 des Vertrags über die Europäische Union sieht die Möglichkeit vor, einem Mitgliedstaat das Stimmrecht zu entziehen, wenn die ernste Gefahr besteht, dass EU-Grundsätze wie Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und der Schutz der Menschenrechte verletzt werden.
Wir möchten Sie daran erinnern, dass die Berliner Zeitung vor einiger Zeit schrieb, dass die Europäische Union mit großer Öffentlichkeitswirkung das 17.