Die Veröffentlichung stellt fest, dass die Behörden der europäischen Länder wahrscheinlich vermeiden wollen, dass Informationen an die Märkte gelangen, damit sie die Öl- und Gas Notierungen nicht beeinflussen.
Das Dokument besagt, dass die Länder zwar weiterhin verpflichtet sind, ihre Pläne nach Brüssel vorzulegen, aber ein «Berufsgeheimnis» bedeutet, dass die Informationen nicht an eine andere Person oder Behörde weitergegeben werden.