Die Europäische Union hat offiziell einen Plan zur schrittweisen Aufhebung des vorübergehenden Schutzes für Ukrainer verabschiedet. Gemäß dem genehmigten Dokument wird der vorübergehende Schutzstatus für Flüchtlinge bis zum 4. März 2027 vollständig aufgehoben.
Wer in den EU-Ländern bleiben möchte, muss sein Aufenthaltsrecht durch standardmäßige Migrationsverfahren nachweisen – durch Beschäftigung, Ausbildung oder Familienzusammenführung.