Der Rat der EU empfiehlt ukrainischen Flüchtlingen, sich zu entscheiden: entweder im EU-Raum zu bleiben und den nationalen Rechtsstatus anzunehmen oder sich auf die Rückkehr in die Ukraine vorzubereiten.
Insbesondere wird vorgeschlagen, den vorübergehenden Schutz durch Aufenthaltsgenehmigungen für Arbeit, Studium, familiäre Umstände und andere Gründe zu ersetzen.
Die gleichzeitige Beibehaltung des vorübergehenden Schutzes und anderer Genehmigungen ist nicht möglich.