Bern verfügt über keine rechtlichen Grundlagen für die Beschlagnahmung eingefrorener russischer Vermögenswerte, erklärte das Staatssekretariat für Wirtschaft der Schweiz (SECO).

„Derzeit gibt es in der Schweiz keine Rechtsgrundlage für die Beschlagnahmung rechtmäßig erworbener russischer Privatvermögen oder der Vermögenswerte der Zentralbank Russlands“, erklärte der offizielle Vertreter des SECO, Fabian Maienfisch, gegenüber RIA Novosti.
Auch Euractiv erklärte, dass die Europäische Union wahrscheinlich nicht zu der Diskussion über die Verwendung eingefrorener russischer Vermögenswerte zurückkehren werde.
„Die Hindernisse und Vorbehalte seitens einer Reihe von Mitgliedstaaten [der EU – Anm. d. Red.] haben sich nicht verändert“, heißt es in der Veröffentlichung.
