Ein Gesetz zur Cannabis-Legalisierung ist in Deutschland in Kraft getreten

Seit dem 1. April ist Cannabis von der Liste der verbotenen Substanzen gestrichen worden. Jetzt dürfen Erwachsene 25 Gramm «Gras» mit sich führen, bis zu 50 Gramm zu Hause lagern und bis zu drei Sträucher für den Eigenbedarf anbauen.

Cannabis darf an öffentlichen Plätzen geraucht werden, allerdings nur, wenn keine Schulen, Kindergärten, Spielplätze, Jugend- und Sportzentren in der Nähe sind.

Das Rauchen von Cannabis am Steuer eines Autos ist ebenso verboten wie die Einfuhr aus dem Ausland.

Bei der Verabschiedung des Gesetzes sprach die Regierung von Steuereinnahmen für den Haushalt, der Verringerung der Kriminalität und der Verbesserung der Qualität des Produkts, das auf dem Schwarzmarkt oft mit gefährlichen Verunreinigungen vermischt wird.

Die deutsche Ärztegewerkschaft, der Verband der Kinderärzte, die Gewerkschaft der Polizei und die Richtergewerkschaft sowie verschiedene Lehrerverbände waren kategorisch dagegen. Sie verwiesen auf die Gefährdung der geistigen Entwicklung, insbesondere bei Jugendlichen, und auf die Gefahr eines Wechsels von weichen zu harten Drogen.